Haben wie ein „Recht“ auf Irrtum? -
Vatikanum II. als Ursache des Übels
Wenn man die geistigen Strömungen der gegenwärtigen Zeit einer ernsthaften
Analyse unterzieht, wenn man sich die Frage nach den eigentlichen Ursachen,
sozusagen nach der alles prägenden Wurzel für den neuzeitlichen und viele
Bereiche des gesellschaftlichen Lebens durchseuchten ethischen Liberalismus und
religiösen Modernismus stellt, dann muss man, nüchtern betrachtet, feststellen,
dass diese ganze moderne geistige Entwicklung nicht nur punktuell vom
christlichen Gottes- und Weltbild abweicht, sich beileibe nicht nur in einer
etwa bloß kleinen Anzahl von Einzelfragen von der christlich-katholischen
Betrachtungssicht der Gesamtrealität unterscheidet. Nein, der heutige alles
andere als vom Heiligen Geist inspirierte Zeitgeist beruht auf einer gänzlich
abweichenden Konzeption von Gott, Mensch und Welt. Die gegenwärtig so populären
Prinzipien bilden ein vom authentischen Christentum total verschiedenes System -
ihnen liegt ein ganz anderes Fundament zugrunde!
Wollen wir uns zunächst kurz das christliche Gottes- und Weltbild in Erinnerung
rufen. Der erste und entscheidende Grundsatz ist, dass der Herrgott absolut ist,
nicht vom Menschen abhängt und wegen Seiner Ihm innerwohnenden moralischen Güte
sowohl aus sich als auch unveränderlich und unaufhörlich heilig ist! „Bei Ihm
gibt es keinen Wandel und keinen Schatten von Veränderlichkeit“ (Jak 1,17);
„Gott ist Licht. In Ihm ist keine Finsternis“ (1 Joh 1,5). Gott ist somit auch
die moralische Rechtfertigung Seiner selbst!
Und in Seiner Allmacht, Vorsehung und Liebe hat Er unter anderem (und vor allem)
auch den Menschen erschaffen und ihn mit Verstand und einem freien Willen
ausgestattet. So soll der nach dem Sündenfall, was seine moralischen Kräfte
angeht, geschwächte Mensch den heiligen Willen Gottes vernehmen und ihn somit
auch befolgen. (Denn dieser göttliche Wille bildet eine Art moralischen
Imperativ, der sich an die menschliche Freiheit richtet und dem der Mensch in
seinem Gewissen niemals ausweichen kann.) Und nur so findet der Mensch dann zu
seiner wahren und eigentlichen Bestimmung, die darin besteht, dass er die
Vollendung der menschlichen Natur in Gott, in der die menschliche Seele
unendlich bereichernden und alles rein menschliche Verstehen übersteigenden
göttlichen Gnade und Liebe erfährt (vgl. Eph 3,19)!
Somit ist im christlichen Weltbild niemand anders als Gott hierarchisch ganz
oben positioniert. Und zwar gilt dies für immer und ewig! Gottes heiliger Wille
ist somit für den Menschen höchstes moralisches Gesetz, nach dem er sich in
jeder Lebenslage auch unbedingt zu richten hat. Ohne Gott ist der Mensch ein
armer und schwacher Sünder, der orientierungslos umherirrt. Durch die Gnade
Gottes gestärkt, ist die menschliche Natur dagegen sogar zu einem geistigen
Höhenflug fähig: „Die Liebe Christi drängt uns“ (2 Kor 5,14); „Alles vermag ich
in Dem, Der mich stärkt“ (1 Phil 4,13)!
Und zwar richtet sich dieser so umschriebene sogenannte moralische Imperativ
Gottes nicht nur an den einzelnen Menschen, sondern auch an die gesamte
menschliche Gesellschaft! Nicht nur alle Lebensbereiche des Einzelmenschen
sollen durchdrungen werden vom persönlichen Streben nach Gott; die Gemeinschaft
mit Gott, die gnadenhafte Teilhabe des Menschen an Seiner Liebe soll in ihm auch
den aufrichtigen Willen erwecken, die ganze Welt möge durch die innerliche
Ausrichtung an dem uns von Jesus Christus als dem Gottmenschen und Erlöser
offenbarten göttlichen Willen möglichst teilhaben am wahren und in Ihm
begründeten Leben: „Das Leben ist sichtbar erschienen. Wir haben es gesehen. Wir
bezeugen und verkündigen euch das ewige Leben, das beim Vater war und uns
sichtbar erschienen ist. - Was wir also gesehen und gehört haben, verkündigen
wir euch, damit auch ihr Gemeinschaft mit uns habt. Die Gemeinschaft, die wir
haben, haben wir mit dem Vater und Seinem Sohn Jesus Christus“ (1 Joh 1,2f.)!
Mit diesen Worten und Erkenntnissen ist dann sowohl der generelle
Missionsauftrag der Kirche begründet als auch die persönliche Verpflichtung
einer jeden wahrhaft gottliebenden christlichen Seele, im Maße der eigenen
Möglichkeiten an der Verbreitung der christlich-katholischen Glaubenswahrheit
mitzuwirken! „Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. So geht denn
hin und macht alle Völker zu Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des
Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und sie alles halten lehrt, was
Ich euch geboten habe“ (Mt 28,18-20)! Die ganze menschliche Gesellschaft möge
nach den Prinzipien des authentischen katholischen Christentums umgestaltet
werden und so in Jesus Christus das wahre Heil finden!
Dagegen beruht das neuzeitliche liberale Weltbild, welches dann inhaltlich auch
den kirchlichen Modernismus prägt, auf ganz anderen Prämissen. Viel aussagend,
ja von entscheidender Bedeutung für die Zeit danach sind in diesem Zusammenhang
die Texte von Dignitatis Humanae des Vatikanums II. (1962-1965), der Erklärung
über die Religionsfreiheit. Wie ein roter Faden zieht sich nämlich durch diese
ganzen Ausführungen der Gedanke durch (sämtliche Hervorhebungen in den Zitaten
durch die Redaktion), „dass die menschliche Person das Recht auf religiöse
Freiheit hat“ (Art.2 - Lexikon für Theologie und Kirche, Herder 1967
(Sonderausgabe), Band 13, SS. 713-747). Wenigstens sieben Mal (!) wird in diesem
nicht allzu langen Text wörtlich auf dieses „Recht“ verwiesen, um diese Frage
des „Rechts“ dreht sich auch alles.
Um die immense Tragweite von Dignitatis Humanae besser zu verstehen, sei darauf
hingewiesen, dass es ein gewaltiger Unterschied ist, ob jemand ein Recht auf
etwas besitzt, oder ob er wegen einer abweichenden religiösen Einstellung (bloß)
nicht verfolgt werden darf, ob er toleriert werden sollte. So besitzen, um ein
Beispiel aus dem weltlichen Rechtverständnis anzuführen, nur die Bürger eines
jedweden souveränen Staates das ihnen prinzipiell verbriefte Recht, innerhalb
der Grenzen desselben zu wohnen. Einem jeden Ausländer dagegen kann zwar aus
welchen Gründen auch immer gestattet werden, sich innerhalb der Grenzen
desselben Staates niederzulassen. Einen Rechtsanspruch aber auf einen Wohnsitz
auf dem Gebiet eines fremden Staates besitzt ein Ausländer nicht sozusagen von
zu Hause aus, nicht grundsätzlich.
Da aber wegen der Natur der Sache nur die Wahrheit (und keinesfalls die Lüge!)
ein Existenzrecht besitzt (nur die Wahrheit soll sein, die Lüge soll eben nicht
sein), da von Gott her nur die wahre christlich-katholische Religion eine
Daseinsberechtigung innehat, kann niemand vor dem Angesicht Gottes prinzipiell
das Recht (!) beanspruchen bzw. zugesprochen bekommen, einer nichtchristlichen,
nichtkatholischen Religion anzuhangen, sich zu einer falschen Religion oder
Konfession zu bekennen. Wohl darf ein Nichtkatholik wegen seiner eigenen
religiösen Haltung auch seitens eines katholischen Staates keinen Gefahren für
Leben oder Gesundheit ausgesetzt werden - er soll nach der überlieferten Lehre
der katholischen Kirche ausdrücklich toleriert werden. „Das Recht auf religiöse
Freiheit“, wie wir es beim Vatikanum II. noch sehen werden, steht ihm aber
niemals zu! So wurde auch das Recht auf Religionsfreiheit von der katholischen
Kirche in der Vergangenheit stets verworfen! Man bringe also nicht diese zwei
verschiedenen Grundsätze (Recht und Toleranz) durcheinander. Bezeichnenderweise
gesteht Dignitatis Humanae selbst ein, dass ihre Lehre etwas „Neues“ darstellt
(Art. 1).
Denn nach den Worten von Papst Leo XIII. „bezieht sich Recht auf die Erlaubtheit
von etwas sittlich Gutem. ...Was wahr ist, was gut ist: das hat ein Recht
darauf, sich in weiser Freiheit in der Gesellschaft auszubreiten, damit es zu
recht vielen gelange“ (Apost. Rundschreiben Libertas Praestantissimum vom
20.06.1888. „Freude an der Wahrheit“, Wien, Nr. 73, S. 18f). „Aus diesen Gründen
erkennt sie (die kath. Kirche - Anm.) einzig und allein der Wahrheit und dem
sittlich Guten ein Anrecht zu. ... Denn es widerspricht der Vernunft, dass das
Falsche gleiches Recht haben soll wie das Wahre“ (ebd., S. 24f). „Wenn die
Kirche es auch nicht erlaubt, den verschiedenen fremden Religionsformen dasselbe
Recht einzuräumen wie der wahren Religion, so ist es doch eine Tatsache, dass
sie Regierungen nicht verurteilt, wenn diese ... es dulden, dass diese (die
fremden Religionsformen) als Einzelne im Staat bestehen dürfen. - Auch darüber
pflegt die Kirche nachdrücklich zu wachen, dass niemand gegen seinen Willen zur
Annahme des katholischen Glaubens genötigt wird, denn, so mahnt Augustinus in
Weisheit, ´glauben kann der Mensch nur mit seinem (freien) Willen´ (Tract. 26 in
Joan., n.2)“ (Leo XIII., Apost. Rundschreiben Immortale Die vom 01.11.1883.
„Freude an der Wahrheit“, Nr.74, S.20).
Wenn aber das Vatikanum II. sowohl ausdrücklich als auch wiederholt von einem
„Recht auf religiöse Freiheit“ spricht, dann widerspricht es eindeutig der
überlieferten Lehre der katholischen Kirche, dann ist es frontal entgegengesetzt
der einheitlichen Lehrauffassung der katholischen Tradition! Zwar lassen sich in
Dignitatis Humanae auch Stellen finden, die katholisch klingen. So wird von der
„einzig wahren Religion“ gesprochen und darauf hingewiesen, dass alle Menschen
„verpflichtet“ seien, „die Wahrheit, besonders in dem, was Gott und seine Kirche
angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit aufzunehmen und zu bewahren“ (Art.
1). Aber diese Äußerungen werden zugleich so massiv und nachhaltig überlagert
von den ihnen widersprechenden Ausführungen über das „Recht“ der „menschlichen
Person“ „auf religiöse Freiheit“, dass sie einem lediglich wie eine
Alibiveranstaltung vorkommen, als ob damit nur das revolutionär Neue der übrigen
Ausführungen etwas verdeckt werden sollte, damit Dignitatis Humanae bei der
Abstimmung im Konzilsplenum nicht etwa von den am Vatikanum II. teilnehmenden
Bischöfen abgelehnt würde.
Auch ist es ein Trick der Neuerer, dass sie ihre neue Lehre vom „Recht auf
religiöse Freiheit“ wiederholt in die Nähe bringen mit der oben zitierten
Auffassung der katholischen Kirche, dass man niemand zwingen darf, katholisch zu
werden. Wer kann schon etwas dagegen haben, dass die Freiheit vom Zwang gelehrt
würde, dass sich jemand nur in Freiheit für den Katholizismus entscheiden soll?
Wenn aber mit ständigen Verweisen auf diesen Umstand nur die neue Idee
durchgebracht werden sollte, dann ist diese Praxis richtig boshaft!
Dabei ist von entscheidender Bedeutung zu beachten, dass das besagte „Recht auf
religiöse Freiheit“ in der so genannten „Konzilskirche“ in der Folge eben in
demselben Sinn ausgelegt und umgesetzt worden ist, dass hier nämlich jedem
Menschen etwas zugesprochen worden ist, was, wie wir oben sahen, namentlich von
Papst Leo XIII. aus- und nachdrücklich abgelehnt worden ist. Denn die
traditionelle Lehre von der Toleranz des Irrtums (bei der gleichzeitigen
Ablehnung dieses Irrtums und der sachlichen theologischen Auseinandersetzung mit
ihm) wäre nichts „Neues“ (Art. 1) gewesen, deshalb hätte man die Verkündigung
der im Sinne von Dignitatis Humanae verstandenen Religionsfreiheit nicht ständig
als eine enorme „Errungenschaft“ der neuen, modernen Theologie anpreisen und um
sie so viel Aufhebens machen müssen!
So aber wird offenbart, dass das Vatikanum II. hier eben eine Lehre beinhaltet,
welche den Menschen letztendlich von einer ernsthaften Verpflichtung zur Annahme
der Wahrheit entbinden, welche bei ihm auch eine Entscheidung zugunsten einer
falschen Religion oder Konfession moralisch legitimieren möchte! Als ob auch
eine Entscheidung für den Irrtum und die Lüge und gegebenenfalls sogar
ausdrücklich und bewusst gegen die Wahrheit, gegen den authentischen
christlichen Glauben (!), vor Gott als rechtens gelten würde, als ob sie nicht
als ein Übertreten des sittlichen Gebotes Gottes anzusehen wäre, als ob sie Ihm
sogar angenehm wäre! Wird ja, und das ist der entscheidende Punkt, einem jeden
Menschen das Recht (vor Gott! - Anm.) und somit die sittliche Erlaubtheit
zugesprochen, sich für diese oder jene Religion zu entscheiden, katholisch oder
wie auch immer protestantisch zu sein oder zu werden - zwischen der Wahrheit und
dem Irrtum zu wählen!
Diese Auffassung aber erhebt den Menschen als eine Kreatur Gottes zu der eigentlichen entscheidenden Instanz in Fragen der Sitte und der Moral - er wird praktisch Gott gleichgesetzt! Denn nicht mehr sozusagen von Gott her wäre zu bestimmen, was gut und was böse ist, was sein soll und was eben nicht sein soll, was eine Daseinsberechtigung besitzt und was nicht. Nein, die menschliche Freiheit nimmt nun sowohl in unserer heutigen liberalen Gesellschaft als auch in der modernistischen Theologie diesen Platz ein, indem ja ein jeder Mensch sich praktisch bei einer jeglichen Entscheidung darauf berufen könne, er besäße das Recht dazu, sich so zu entscheiden, wie er sich eben entschieden hat - Liberalismus pur!
Nun könnte man an dieser Stelle einwenden, in der gegenwärtigen Zeit gäbe es ja sehr wohl noch moralische Schranken, die nicht übertreten werden dürften. Dies kann und soll natürlich auch nicht bestritten werden. Niemand will hier behaupten, als ein Wertliberaler und als ein Modernist würde man in jeglicher Hinsicht vollends sittlich verrohen.
Aber es wäre dennoch erstens zu untersuchen, womit diese noch vorhandenen sittlichen Tabus begründet werden: ob etwas, was nach der weltlichen Jurisprudenz als Unrecht gilt und somit staatlich geahndet wird, als in sich moralisch verwerflich gilt, oder ob diese sittlichen Schranken ihre eigentliche Legitimität lediglich vom Menschen, von der Mehrheitsentscheidung der Bewohner eines Staates her erhalten - weil sonst etwa kein vernünftiges oder geordnetes Zusammenleben in einer Zivilgesellschaft möglich wäre.
Und zweitens ist zu vermerken, dass wir in der Neuzeit schon so oft miterleben mussten, wie leicht und wie schnell altes christlich-legitimes Recht mit dem Verweis auf die (nicht einmal immer wirklichen) demokratischen Entscheidungen der Bevölkerungsmehrheit eines Landes oder unter Berufung auf die so genannte (teilweise bloß vermeintliche) öffentliche Meinung abgeschafft und neue „sittliche Normen“ eingeführt wurden. Abtreibung, welche ja eine Tötung ungeborenen Lebens ist (und somit Mord - man stelle sich das nur vor!), Ehebruch, wildeste sexuelle Ausschweifungen, sogar schlimmste Gotteslästerungen verschiedenster Art - um nur einige wenige Beispiele zu nennen -, werden heute nicht nur nicht mehr als sittlich verwerflich angesehen und somit strafrechtlich verfolgt, sondern gehören in der Zwischenzeit sogar zum guten Ton in breitesten Schichten unserer Gesellschaft und werden durch die Medien teilweise sogar massiv propagiert. Man werfe nur allein auf das Fernsehprogramm einen Blick, wie massiv und systematisch hier bisweilen moralischer Schund übelster Sorte unter das Volk gebracht und verherrlicht werde. Und in manchen Ländern Europas wurden durch Parlamentsentscheidungen auch schon Euthanasiegesetze verabschiedet. Was kommt auf uns als nächstes „im Namen des Volkes“, zu?
Wenn man darauf achtet, was allein in den letzten Jahrzehnten schon so alles unter dem Deckmantel der Demokratie und somit der rein menschlichen Mehrheitsentscheidung als moralisch vertretbar, ja als wünschens- und sogar unbedingt erstrebenswert angesehen und angepriesen wurde, erkennt man, welche schrecklichen und gewaltigen Abgründe sich auftun, wenn sich der Mensch zur alles entscheidenden Instanz in Fragen von Recht und Moral erhebt, wenn er seiner eigenen gebrechlichen Willensfreiheit das Recht und die Autorität zuspricht, die allein dem Herrgott in Seiner Güte, Gerechtigkeit und Erhabenheit zukommen!
Letztendlich stellt dieser Prozess nichts anderes als Gotteslästerung, ja sogar Gottesverneinung dar! Denn was nützt einem die (leere) Vokabel „Gott“, wenn man darunter letztendlich nicht den einen wahren Gott versteht, sondern ein künstliches Gebilde nach eigenen Gelüsten. Es trifft wohl nicht bloß auf die alten Heiden die traurige Feststellung des Völkerapostels Paulus zu: „ Sie vertauschten den wahren Gott mit falschen Götzen und verehrten und beteten das Geschöpf an anstatt den Schöpfer, der da hochgelobt ist in Ewigkeit. Amen. Deshalb gab sie Gott schändlichen Leidenschaften preis“ (Röm 1,25). Man lese auch die darauffolgenden erschütternden Ausführungen des hl. Paulus.
Für diese Entwicklung zeichnet unter anderem auch und gerade das Vatikanum II. und die daraus entstandene „Konzilskirche“ verantwortlich! Denn mit der Konstitution Dignitatis Humanae hat diese Bischofsversammlung die letzten Barrieren niedergerissen, die seitens der überlieferten katholischen Lehre gegen den liberalen Zeitgeist bestanden, und sich darüber hinaus sogar selbst zum Anwalt dieser höchst verderblichen Ideen gemacht. Somit hat eine weltumspannende religiöse Organisation, die eigentlich „Salz der Erde“ und „Licht der Welt“ sein sollte (vgl. Mt 5,13f.), sozusagen die Fronten gewechselt und als die vermeintliche „katholische Kirche“ einen maßgeblichen Beitrag zur „Legitimierung“ der menschlichen Narrenfreiheit gegen das göttliche Recht und prinzipielle christliche moralische Werte geleistet!
Wird ja heute von den modernistischen Kanzeln in der Regel nur von „Menschenrechten“, von der „Menschenwürde“ und vom „Dienst am Menschen“ geredet! Der Inhalt religiöser Betätigung scheint sich im sozialen Engagement für das zeitliche Wohl der Mitmenschen zu erschöpfen. „Mission“ besteht seit Jahrzehnten praktisch ausschließlich in der finanziellen Unterstützung der Projekte zur Verbesserung der irdischen Lebensqualität in den Entwicklungsländern.
Dabei wird kaum ein Wort darüber verloren, dass das authentische katholische Christentum sozusagen vertikal ausgerichtet ist und somit auch unbedingt zu tun hat mit der Verehrung des dreieinigen Gottes und der bewussten Pflege einer persönlichen Gottesbeziehung! Wie oft wird heute unterschlagen, dass dazu auch und gerade die Realisierung und die Erfüllung der Gebote Gottes seitens des Menschen gehört, wobei natürlich der Mensch seinen eigenen schwachen Willen dem heiligen Willen Gottes anzupassen hat und nicht umgekehrt. Die heutigen Herren Theologen, Bischöfe und Pfarrer scheinen noch nie davon gehört zu haben, dass es im wahren christlichen Glauben somit auch um die Ehre Gottes, um die Verbreitung Seines „Reiches“ auf Erden (vgl. Mt 6,10; 28,19f.) und um Seine mehr als bloß legitimen Rechte im Hinblick auf den Menschen geht! Die christliche Religion ist somit zunächst eine gottorientierte, sich am Herrgott orientierende Religion und keinesfalls ein Verein zur einseitigen Förderung menschlicher „Rechte“ und Narreteien.
Man wagt gar nicht, sich zu sehr darin zu vertiefen, welche negativen Effekte für den Glauben und somit für das ewige Heil der Menschen die geistige Revolution in sich birgt, welche die „Konzilskirche“ schon allein mit dem Vatikanum II. startete. Diese „Reformen“ stellten in der Tat „das 1789 der Kirche“ dar, wie es einmal ein Kardinal formulierte. Ein lateinisches Sprichwort sagt: Corruptio optimi pessima - das Verderben des (vermeintlich) Guten stellt das größte Übel dar! Wenn nun sogar jene Instanz, die eigentlich der eifrigste Anwalt göttlicher Ehre und christlicher Glaubenswerte sein sollte, zum Feind überläuft und praktisch nur den Menschen anbetet, woran sollen sich dann noch die guten Gläubigen festhalten, da doch heute der Geist des Liberalismus und Relativismus einem noch stärker ins Gesicht bläst, als es vor ca. 40 Jahren zu Zeiten des Vatikanums II. der Fall war?
Nein, halten wir in unserer gesamten christlichen
Lebensführung - sowohl in der grundsätzlichen Glaubenshaltung als auch in der
täglichen Glaubenspraxis - in Übereinstimmung zur überlieferten Lehre der
katholischen Kirche unbedingt daran fest, in allem, was wir tun und lassen, erst
Gott die Ehre zu geben und zunächst sie zu suchen. Lassen wir nie außer Acht,
dass bei uns nicht der Mensch zum Maß aller Dinge werden darf und kann, sondern
dies immer noch der Herrgott ist. Dann erhalten wir uns die rechte
Wertorientierung und können auch die wahre Erfüllung in und aus Gott finden!
P. Eugen Rissling