Die List der modernistischen „Reformer“


Vor einem Jahr fand ja in Berlin der erste deutsche sogenannte Ökumenische Kirchentag statt. Sonst werden der Katholikentag und der evangelische Kirchentag im zweijährigen Abstand jeweils separat durchgeführt. Diesmal wurden aber beide Veranstaltungen zu einem gemeinsamen Ereignis – eben zum ersten Mal – zusammengelegt.

Und das auch und gerade in den Massenmedien vorherrschende Thema dieses ersten Ökumenischen Kirchentages war die Frage nach der gemeinsamen Kommunion zwischen den offiziellen postkonziliaren Katholiken und den Protestanten (der so genannten EKD – Evangelischen Kirche Deutschlands). Ob denn die Mitglieder dieser beiden religiösen Gemeinschaften gemeinsam (!) und jeweils gegenseitig (!) die „Eucharistie“ bzw. das „Abendmahl“, wie da jeweils der bei ihnen vorhandene „Ersatz“ für die wahre und von ihnen eben abgeschaffte hl. Messe genannt wird, feiern und die „Kommunion“, was auch immer darunter jeweils verstanden wird, empfangen dürfen.

So kam es dann auch zu einer gemeinsamen so genannten eucharistischen Feier, an welcher sich auf der einen Seite einige evangelische Pastoren beteiligten, welche ja bekannterweise keine geweihten Priester sind bzw. das Weihepriestertum als Sakrament gänzlich ablehnen, und auf der anderen Seite zwei „katholische“ Religionsdiener – ein Pfarrer aus Bayern und ein Hochschulprofessor aus Saarbrücken. Dabei wurde diese gemeinsame „Abendmahlfeier“ von nicht wenigen zum Höhepunkt des gesamten Berliner „Kirchen“treffens hochgejubelt und geradezu als ein wichtiger Meilenstein im gesamten ökumenischen Prozess angepriesen.

Nun blieb aber diese gemeinsame Feier für die beiden beteiligten auf der „katholischen“ Seite nicht ohne kirchenrechtliche Folgen. Sie wurden suspendiert, d.h. ihres jeweiligen Amtes enthoben. So hat sowohl der eine seine Anstellung in der betreffenden Gemeinde verloren als auch der andere das Recht, offiziell im Namen der postkonziliaren „Kirche“ aufzutreten.

Nun könnte man angesichts dieses Einschreitens der offiziellen modern-„katholischen“ Behörden meinen, diese Religionsgemeinschaft würde nun endlich Charakter zeigen, indem sie sogar konsequent gegen einen massiven Prinzipienbruch in ihren eigen Reihen auf- und für klare katholischen Grundsätze einträte. Vielleicht könnte dieser Eindruck sogar bestärkt werden sowohl durch die gelegentlich zu vernehmenden verbalen Verbote Roms, eucharistische Gemeinschaft mit Protestanten zu pflegen, als auch durch die Entrüstung der liberalen Presse wegen des vermeintlichen Rückfalls der betreffenden offiziellen Stellen in die Zeit vor das Vatikanum II, wie es da halt „fromm“ heißt, und des damit verbundenen Rückschrittes in der ökumenischen Bemühung um die Einheit der Christen.

Können nun diese beiden ausgesprochenen Suspendierungen tatsächlich als eine Rückkehr der postkonziliaren Hierarchie zur überlieferten katholischen Wahrheit gedeutet werden bzw. einen der ersten Schritte auf diesem beschwerlichen aber bitter nötigen Schritt darstellen? Dürfen wir mit weiteren Entscheidungen bzw. dem Durchgreifen dieser Art rechnen?

Im Zusammenhang mit dem diesjährigen Katholikentag, welcher in Ulm stattgefunden hat und auf welchem die Frage nach der liturgischen Gemeinschaft mit protestantischen Gemeinschaften offiziell keine Rolle spielte, erschien in der Südwest Presse vom 19.06.04 ein Interview mit „Kardinal“ Karl Lehmann. Darin wurde u.a. auch das Thema nach dem derzeitigen Stand der so genannten ökumenischen Bemühungen doch ziemlich breit angeschnitten bzw. nach dem Warum des vorhin erwähnten offiziellen Verbotes Roms gefragt, eucharistische Gemeinschaft mit Protestanten zu pflegen.

So führte Lehmann, der ja der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz ist, in Übereinstimmung mit den überlieferten katholischen Grundsätzen aus, dass die eucharistische Gemeinschaft mit Protestanten zur Zeit deswegen noch nicht möglich sei, weil es ja noch keine volle Glaubensgemeinschaft gebe: „Wenn also Eucharistie gefeiert wird, dann ist die höchste und dichteste Einheit erreicht. Das heißt dann aber: Kirchengemeinschaft und Abendmahlsgemeinschaft entsprechen sich. Und daraus folgt für uns, dass man, solange wir nicht kirchlich geeint sind, nicht ehrlichen Herzens eine Eucharistiegemeinschaft haben kann.“ Hat ja die katholische Kirche seit je her gelehrt, die communicatio in sacris, die volle liturgische wie eucharistische Gemeinschaft, sei grundsätzlich nur im Falle der umfassenden Übereinstimmung in Glaubensfragen, im Falle der Kirchengemeinschaft möglich.

Aber Lehmann wurde auch die Frage gestellt, was er denn ganz konkret machen würde, wenn bei ihm ein Mensch zur Kommunion gehen wollte, von welchem er wüsste, dass es sich dabei z.B. um einen Lutheraner handele. Darauf kam dann die Antwort, er würde „kein Ärgernis erregen“ und die „Kommunion nur verweigern, wenn es sich um einen Sünder handelt, dessen skandalöse Machenschaft bekannt ist“.

Und in derselben Zeitung vom 16.06.04 wurde ein Artikel veröffentlicht, in welchem 6 modern-„katholische“ Pfarrer aus der Ulmer/Neu-Ulmer Gegend und ein Domkapitular aus Augsburg ihre Meinung zu demselben Thema äußerten. Zwar wurde von ihnen sinngemäß auch gesagt, man dürfe wegen der fehlenden Kircheneinheit noch nicht generell mit den Protestanten die „Eucharistie“ feiern. Aber auf die ihnen ebenfalls vorgelegte Frage nach ihrem Verhalten, sollten sie einen ihnen bekannten Protestanten nach vorne zum Kommunionempfang gehen sehen, hieß es dann in 6 von 7 Fällen, man würde ihn „nicht abweisen“, „nicht wegschicken“, „auf keinen Fall zurückweisen“, er würde „auf gar keinen Fall abgewiesen“. Und ferner: „Selbstverständlich kommen auch evangelische Mitchristen in der Heilig-Geist-Kirche zum eucharistischen Mahl“; „Zu den Grundregeln kluger Seelsorge gehört es, kein Ärgernis zu verursachen. Deshalb vermeide ich es, einem evangelischen Christen die Kommunion zu verweigern“.

Nur ein einziger dieser 7 Religionsdiener der postkonziliaren „Kirche“ äußerte, er würde „die evangelischen Christen trotzdem darum bitten, nicht zur heiligen Kommunion zu gehen, weil es keine Einheit schafft, sondern nur noch größere Verwirrung“.

Somit ergibt sich ein folgendes Bild: auf der einen Seite wird zwar (noch!) irgendwie auf ein Prinzip verwiesen, wonach es eigentlich zu keiner Interkommunion mit den Protestanten kommen dürfte. Auf der anderen Seite aber tritt man dasselbe Prinzip mit Füßen, indem man sich über dieses bewusst hinwegsetzt und es somit ad absurdum führt!

Da aber von den Betreffenden ihr praktischer Schritt bzw. ihr praktisches Verhalten zugleich (!) auch noch sogar in aller Öffentlichkeit (!) verteidigt und rechtfertigt wird, stellt die beschriebene Diskrepanz in ihrem Reden und Tun nicht eine bedauernswerte Inkonsequenz, nicht einen wohl eher auf persönliche Schwäche zurückzuführenden Charaktermangel dar, die eigenen Worte in die Praxis umzusetzen.

Nein, mit dieser Diskrepanz, mit ihrem praktischen Handeln heben Lehmann und die 6 erwähnten Pfarrer faktisch auch das verbal ausgesprochene Prinzip, wonach es ja (noch!) zu keiner Interkommunion mit den Protestanten kommen dürfte, außer Kraft und werfen es - theoretisch wie praktisch - über Bord! Denn für ihre Grundhaltung in dieser Frage sind in entscheidender Weise nicht irgendwelche leeren Worte prägend, sondern eben ihre (Glaubens)Praxis, die ja darüber hinaus auch noch mit dem Versuch der öffentlich vorgetragenen Rechtfertigung verbunden wird! Somit treten diese Herren insgesamt betrachtet doch sehr wohl für die eucharistische Gemeinschaft mit den Protestanten ein!

Hinzu kommt, das die Praxis der Kommunionausteilung an Protestanten bereits seit Jahren eine doch relativ weit verbreitete Erscheinung ist! Voriges Jahr wurden in der Presse sogar selbst protestantische Pastoren und Pastorinnen auf dem Berliner Ökumenischen Kirchentag zitiert, die bestätigten, dass das Römische Verbot der Interkommunion, der gegenseitigen Teilhabe an der „Kommunion“, in der Praxis in vielen deutschen „katholischen“ Gemeinden kaum Relevanz besitzt, keine praktische Bedeutung hat, dass die Protestanten und die offiziellen „Katholiken“ heute sehr wohl bei einander zur „Kommunion“ gehen, einander sehr wohl die – wie es „elegant“ umschrieben wird – „eucharistische Gastfreundschaft“ erweisen.

Und man darf nicht naiv meinen, dies alles sei den modernen Bischöfen, den Verantwortlichen in Rom und dem „Papst“ nicht bekannt! In einem anderen Interview (siehe „Beiträge“/54, S.11-14) bestätigte Lehmann ausdrücklich die Information, dass Johannes Paul II. „dem Anglikaner Tony Blair die Kommunion gereicht“ hat: „Ja, auch bei den protestantischen Brüdern von Taizé hat er das wohl gemacht“.

Somit spielt gerade dieser „Papst“ mit den noch katholisch empfindenden Gläubigen in den eigenen Reihen sogar bewusst ein übles Spiel, indem er zwar gelegentlich noch rechtgläubig klingende Laute von sich gibt (um wohl jene Gläubigen nicht ganz zu vergraulen), aber in der Praxis im krassen Widerspruch zu den eigenen scheinheiligen Worten massiv einen Prinzipienbruch, sprich die Glaubensaufgabe (!), sowohl selbst betreibt als auch durch sein eigenes Beispiel als „Papst“ andere dazu animiert. Denn wenn man einem einzelnen Protestanten die „Kommunion“ reichen dürfe, ohne dass dieser seinen Irrtümern abschwört und in die katholische Kirche aufgenommen wird, dann dürfe man diese Praxis logischerweise auch auf alle Personen ausdehnen, die Protestanten sind.

Und so wie Lehmann und die 6 erwähnten Pfarrer denken offensichtlich nicht nur sie allein, sondern noch eine ganze Reihe anderer Pfarrer und höherer Würdenträger der postkonziliaren „Kirche“ ...und, wie wir gesehen haben, offensichtlich auch Johannes Paul II.! (Denn sonst würde es nicht zu der genannten Ausweitung der praktisch betriebenen Interkommunion mit den Protestanten kommen, denn sonst würde es den betreffenden Herren nicht so leicht fallen, so offenherzig darüber zu reden.) Lehmann ist ja immerhin ein „Kardinal“ und der „Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz“ und somit in gewissem Sinn sowohl ein Kenner als auch ein Sprachrohr der von ihm vertretenen Organisation!

Aber bei dieser ganzen Diskussion geht es nicht allein um die Frage nach der Interkommunion mit den Protestanten, sondern es wird darüber hinaus noch eine andere Problematik angeschnitten und wesentlich berührt. Lehmann führt im obigen Interview ebenfalls aus, er würde in der Praxis sehr wohl die „Kommunion“ einem Protestanten reichen, aber er „würde mit dem Einzelnen sprechen, warum er zur Kommunion kommt, wenn ich weiß, dass er evangelisch ist“. Somit klingt hier ganz entfernt so etwas an wie eine (etwaige!) Bedingung, unter welcher (allein?) Lehmann einem Protestanten die „Kommunion“ reichen würde. Vielleicht besteht diese (bestenfalls!) sogar darin, dass Lehmann hofft, der betreffende Lutheraner würde in puncto „Eucharistie“ die katholische Lehre teilen.

Dazu ist zunächst zu vermerken, dass dieser „Kardinal“ hier, wie wohl anzunehmen ist, an die modernistisch-postkonziliaren Vorstellungen über die katholische Lehre von der hl. Messe und der hl. Eucharistie denkt. Und diese stimmen in vielen wichtigen Punkten nicht mit der überlieferten apostolischen Lehre überein!

Und außerdem ist vor allem festzustellen, dass der Protestantismus als solcher weder das hl. Sakrament der Priesterweihe noch die sakramentale Buße, das hl. Sakrament der Beichte, kennt, ja sowohl das spezielle Weihepriestertum als auch die Nachlassung der Sünden durch die Absolution des geweihten Priesters als von Jesus Christus eingesetzte Sakramente ausdrücklich ablehnt und leugnet! Wie kann also ein Protestant, der ja zu diesen Prinzipien des Protestantismus stehen muss, um im Sinne dieses Begriffes als ein Protestant zu gelten und so rechtens bezeichnet zu werden, in puncto „Eucharistie“ jemals die katholische Lehre teilen?

Somit stellt Lehmann hier formell zwar eine Bedingung auf (vielleicht er das sogar!), die aber von dem von ihm selbst bezeichneten Personenkreis, wie er wohl selber gut weiß, praktisch niemals erfüllt werden kann! Denn durch das Festhalten an den Grundsätzen des Protestantismus lehnt dieser Personenkreis (die Protestanten) die elementaren Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Bedingung für den Kommunionempfang ab! Denn wie kann jemand, der nicht an die Sündenvergebung und die Konsekration durch einen im speziellen Sakrament der Priesterweihe geweihten katholischen Priester glaubt, jemals die katholische Lehre über das Altarsakrament teilen?

Und wenn diesem Personenkreis (trotz seines grundsätzlichen Ablehnens der Sakramente der Beichte und der Priesterweihe) durch Wojtyla, Lehmann usw. dennoch die „Kommunion“ gereicht wird (und dieser Schritt von diesen letzteren auch noch rechtfertigt wird), dann stellen diese Vertreter des modernistischen neuen Rom indirekt auch die sakramentale Beichte und die Priesterweihe in Frage und schaffen sie auch praktisch ab! Zumal weder von Lehmann noch von sonst jemand die Absage an die Irrtümer des Protestantismus und die Konversion zum Katholizismus weder hier noch sonst wo wenigstens andeutungsweise als eine unabdingbare Bedingung für den Empfang der hl. Kommunion angesprochen bzw. angeregt wird, was bzw. welche ja für und in der wahren katholischen Kirche immer gegolten hat (und gilt).

Man kann also nicht umhin anzunehmen, dass hier mit teilweise noch fromm und katholisch klingenden Worten die trotz aller „Reformen“ und „Neuerungen“ noch katholisch denkenden Gläubigen der Amtskirche für dumm verkauft und letztendlich hinters Licht geführt werden sollen! Es geht letztendlich um nichts anderes als um die Schritt für Schritt voranschreitende (und aus der Sicht dieser „Reformen“ voranzuschreitende!) Aufgabe von überlieferten katholischen Glaubensprinzipien und -dogmen und somit um den Abfall von dem einen, heiligen, katholischen und apostolischen Glauben!

So, auf diese verschlagene und trickreiche Art und Weise wird also heute von den postkonziliaren Religionsdienern der Kampf gegen den katholischen Glauben geführt, werden ihre falschen Ideen und Grundsätze unters Volk gebracht bzw. wird diesen zum „Sieg“ verholfen!


P. Eugen Rissling

 

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