Föten ohne Recht


STRASSBURG: Das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben gilt nicht für Föten und Embryonen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Der entsprechende Artikel der Konvention schütze lediglich „Personen“ und sei nicht auf ungeborenes Leben anwendbar. Die Tötung eines Embryos sei deshalb nicht als Straftat zu werten.
Die Richter wiesen die Klage der Französin Thi-Nho Vo zurück. Das ungeborene Kind der Klägerin mußte 1991 nach einem ärztlichen Fehler im Krankenhaus abgetrieben werden. Die Klägerin klagte den Arzt wegen fahrlässiger Tötung an, bekam vor französischen Gerichten aber nicht Recht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte das Urteil, das rechtskräftig ist.

Südwest Presse 9.7.2004

 

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